Kanzlei Dorn

Die Grundsteuern werden in Baden-Württemberg ab 01.01.2025 neu berechnet.

Für Einfamilienhäuser, welche überwiegend Wohnzwecken dienen wird sich die Berechnung wie folgt darstellen:

Grundstücksfläche in Quadratmeter x Bodenrichtwert x 0,0013 x 0,7 x Hebesatz der Gemeinde

Die Erörterungen und eine Beispielrechnung für Baden-Württemberg findet sich hier. Darin ist auch aufgeführt, dass der Steuermessbetrag von derzeit ca. 3,5 Promille auf 1,3 Promille gesenkt werden wird. Für Häuser die überwiegend Wohnzwecken dienen, wird dann noch ein Abschlag um 30 Prozent vorgenommen.

Die Bodenrichtwerte für Baden-Württemberg finden sich hier. Die Hebesätze der Stadt Rottweil sind hier zu finden. Dabei wird auch darauf hingewiesen, dass die Hebesätze im Jahr 2024 voraussichtlich noch angepasst werden. Schon für 2023 wurde der Hebesatz auf 430 % angehoben


Beispiele mit noch aktuell geltenden Hebesätzen:

1.300 qm x 300 €/qm x 0,0013 Steuermessbetrag x 0,7 Abschlag Wohnimmobilie x 430 % Hebesatz = 1.526,07 €

630 qm x 90 €/qm x 0,0013 Steuermessbetrag x 0,7 Abschlag Wohnimmobilie x 430 % Hebesatz = 221,88 €