Verkürzung der Dauer zur Restschuldbefreiung
08/09/20 17:05
Die Dauer von der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung soll nach und nach auf 3 Jahre verkürzt werden. Dazu liegt ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor. Darüber wird der Bundestag am 09.09.2020 um 19:10 Uhr debattieren. Die neuen Regelungen sollen für Insolvenzverfahren gelten welche ab dem 01.10.2020 beantragt werden.