Kanzlei Dorn

September 2020

Verkürzung der Dauer zur Restschuldbefreiung

Gestern wurde über den Gesetzesentwurf zur Verkürzung der Dauer bis zur Restschuldbefreiung im Bundestag verhandelt Das Protokoll ist hier.

Verkürzung der Dauer zur Restschuldbefreiung

Die Dauer von der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung soll nach und nach auf 3 Jahre verkürzt werden. Dazu liegt ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor. Darüber wird der Bundestag am 09.09.2020 um 19:10 Uhr debattieren. Die neuen Regelungen sollen für Insolvenzverfahren gelten welche ab dem 01.10.2020 beantragt werden.